Alle Informationen zur Klasse D1E bei der Fahrschule Moosmann
Voraussetzungen & Unterlagen
Du musst im Besitz der Klasse D1 sein und mindestens 21 Jahre alt. Wenn du dich in einer Berufskraftfahrerausbildung befindest, kannst du die Ausbildung bereits ab 18 Jahren beginnen. Für die Anmeldung benötigst du ein biometrisches Lichtbild, ein ärztliches und augenärztliches Gutachten, ein verkehrspsychologisches Gutachten sowie – bei Ersterwerb – ein Führungszeugnis.
Was du fahren darfst
Mit dem Führerschein der Klasse D1E darfst du Fahrzeugkombinationen führen, bei denen das Zugfahrzeug zur Klasse D1 gehört und der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse aufweist. Die Fahrzeuglänge ist auf 8 Meter beschränkt. Automatisch eingeschlossen sind die Klassen BE sowie – bei Vorbesitz von C1 – auch C1E.
Theorieunterricht & Prüfung
Für die Klasse D1E ist keine theoretische Ausbildung erforderlich. Entsprechend musst du auch keine Theorieprüfung ablegen. Der Schwerpunkt liegt ausschließlich auf der praktischen Ausbildung und dem sicheren Umgang mit Fahrzeugkombinationen im Busbereich.
Praxisunterricht & Sonderfahrten
Die praktische Ausbildung besteht aus mindestens vier Fahrstunden Grundausbildung und drei gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten: je eine Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt à 45 Minuten. Der Umfang ist damit überschaubar und zielgerichtet – ideal für Fahrer mit D1-Erfahrung.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung dauert 70 Minuten und kann frühestens 1 Monat vor deinem Mindestalter (18 bzw. 21 Jahre) abgelegt werden. Sie beginnt mit einem Einführungsgespräch, gefolgt vom Verbinden und Trennen des Anhängers, einer Grundfahraufgabe, der Prüfungsfahrt und einem Abschlussgespräch mit dem Prüfer.
Gültigkeit & Umtausch
Die Klasse D1E ist – wie alle Busklassen – auf 5 Jahre befristet. Zur Verlängerung brauchst du ein aktuelles biometrisches Lichtbild, ein ärztliches und augenärztliches Gutachten, ein verkehrspsychologisches Gutachten sowie ggf. Nachweise zur Berufskraftfahrer-Weiterbildung. Wer die Klasse vor dem 01.01.1999 oder 10.09.2008 erworben hat, genießt Besitzstand mit teils verlängerten Fristen.