Alle Informationen zur Klasse A2 bei der Fahrschule Moosmann
Voraussetzungen & Unterlagen
Der A2-Führerschein kann ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gemacht werden. Voraussetzung sind ein biometrisches Lichtbild, ein gültiger Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) und – beim Ersterwerb – ein Erste-Hilfe-Kurs. Wenn du bereits zwei Jahre A1 besitzt, kannst du direkt auf A2 aufsteigen – mit verkürzter Ausbildung.
Was du fahren darfst
Mit der Klasse A2 darfst du Krafträder mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW fahren – auch mit Beiwagen. Wichtig ist dabei das Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg. Motorräder, die ursprünglich mehr als 70 kW hatten und gedrosselt wurden, sind nicht erlaubt. Die Klassen AM und A1 sind in A2 automatisch enthalten.
Theorieunterricht & Prüfung
Normalerweise umfasst der Theorieunterricht 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Stunden Zusatzstoff für Motorrad. Bei Erweiterung genügen 6 + 4 Stunden. Hast du A1 bereits seit mindestens zwei Jahren, kannst du sogar ganz ohne Theorieunterricht in die praktische Prüfung einsteigen.
Praxisunterricht & Sonderfahrten
Deine Ausbildung beginnt mit den grundlegenden Fahrübungen. Danach folgen gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten. Wenn du A1 besitzt, verkürzen sich diese – und bei zwei Jahren Vorbesitz kannst du komplett darauf verzichten.
Praktische Prüfung
Die Prüfung dauert regulär 60 Minuten und besteht aus einem Einführungsgespräch, sechs Grundfahraufgaben, der Prüfungsfahrt und einem Abschlussgespräch. Beim Aufstieg von A1 auf A2 verkürzt sich die Prüfung auf 40 Minuten und vier Grundfahraufgaben – die Inhalte bleiben dennoch umfangreich.
Theorieprüfung & Fehlergrenzen
Wenn du A2 direkt machst, kannst du die Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor deinem 18. Geburtstag ablegen. Du bekommst 30 Fragen und darfst maximal 10 Fehlerpunkte machen. Bei Erweiterung sind es 20 Fragen mit bis zu 6 Fehlerpunkten – auch hier gilt: Zwei Fünferfragen führen zum Durchfallen.
Gültigkeit
Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 ist unbefristet gültig. Das Führerscheindokument selbst muss alle 15 Jahre erneuert werden. Dazu reicht ein aktuelles biometrisches Lichtbild – weitere Prüfungen oder Voraussetzungen sind für die Verlängerung nicht nötig.