Alle Informationen zur Klasse BEF17 bei der Fahrschule Moosmann
Voraussetzungen & Unterlagen
Du kannst BEF17 bereits ab 17 Jahren machen – Voraussetzung ist die Klasse BF und mindestens eine eingetragene Begleitperson. Du brauchst ein biometrisches Lichtbild und einen gültigen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre).
Was du fahren darfst
Du darfst Kombinationen mit einem Auto der Klasse B und Anhängern bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Die gesamte Kombination darf bis zu 7.000 kg wiegen – ideal für Pferdeanhänger, Wohnwagen oder Transportfahrzeuge.
Theorieunterricht & Prüfung
Für Klasse BEF17 ist keine theoretische Ausbildung und keine Theorieprüfung notwendig. Die Fahrausbildung konzentriert sich vollständig auf den praktischen Umgang mit der Fahrzeugkombination.
Praxisunterricht & Sonderfahrten
Die praktische Ausbildung richtet sich nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Du machst individuelle Übungsfahrten und folgende gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten: 3x Überland, 1x Autobahn, 1x Nachtfahrt – je 45 Minuten.
Praktische Prüfung
Die Prüfung dauert 45 Minuten und kann 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag stattfinden – aber nur, wenn du die Klasse BF bereits bestanden hast. Geprüft werden Fahrzeugkontrolle, Anhänger an- und abkuppeln, eine Grundfahraufgabe und die Prüfungsfahrt.
Gültigkeit & Umtausch
Nach Bestehen bekommst du eine Prüfbescheinigung, die bis 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag gültig ist. Danach muss sie in einen Kartenführerschein umgetauscht werden. Die Fahrerlaubnis ist unbefristet, das Dokument selbst gilt 15 Jahre.
Begleitetes Fahren & Vorteile
Deine Probezeit startet mit der Prüfbescheinigung. Begleitpersonen müssen mind. 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren Klasse B besitzen und dürfen max. 1 Punkt haben. Sie dürfen nicht unter Drogen oder über 0,5 Promille fahren. Das Fahren mit Begleitung gibt dir Sicherheit & Praxis.