Alle Informationen zur Klasse AM bei der Fahrschule Moosmann
Voraussetzungen & Unterlagen
Die Ausbildung kannst du ab 15 Jahren beginnen. Wichtig: Deine Fahrerlaubnis ist innerhalb Deutschlands ab 15 gültig, im Ausland jedoch erst ab 16 Jahren. Du brauchst ein biometrisches Passbild, einen gültigen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) und eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs.
Was du fahren darfst
Mit dem AM-Führerschein darfst du kleine, leichte Fahrzeuge fahren – dazu gehören zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Sie dürfen höchstens 45 km/h schnell sein, maximal 50 cm³ Hubraum (bzw. bei Dieselmotoren 500 cm³) und maximal 4 kW Leistung haben.
Theorieunterricht & Prüfung
Für die Theorie besuchst du 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff speziell für Zweiräder. In der theoretischen Prüfung bekommst du 30 Fragen. Maximal 10 Fehlerpunkte sind erlaubt – aber zwei Fünferfragen führen auch mit 10 Punkten zum Nichtbestehen.
Praxisunterricht & Sonderfahrten
Die praktische Fahrausbildung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben, jedoch ohne vorgeschriebene Sonderfahrten. Du lernst den sicheren Umgang mit deinem Kleinkraftrad im Stadtverkehr und auf Landstraßen. Die Anzahl der Übungsfahrten richtet sich individuell nach deinem Fahrkönnen.
Praktische Prüfung
Die Prüfung kannst du frühestens 1 Monat vor deinem 15. Geburtstag ablegen. Sie dauert 45 Minuten und beinhaltet ein Einführungsgespräch, vier Grundfahraufgaben, eine Prüfungsfahrt und ein abschließendes Feedbackgespräch mit dem Prüfer.
Gültigkeit & Umtausch
Deine Fahrerlaubnis der Klasse AM ist unbefristet gültig. Der Führerschein selbst muss alle 15 Jahre verlängert werden. Dazu reicht ein aktuelles biometrisches Lichtbild – zusätzliche Prüfungen sind für die Verlängerung nicht notwendig.