Alle Informationen zur Klasse B197 bei der Fahrschule Moosmann
Voraussetzungen & Unterlagen
Die Ausbildung ist identisch mit der Klasse B bzw. BF17 – aber du fährst zusätzlich mindestens 10 Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug. Danach folgt eine kurze 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer – ohne Prüfer. Das reicht, um auch Schaltwagen fahren zu dürfen.
Was du fahren darfst
Mit der Klasse B197 darfst du Fahrzeuge mit Automatik und Schaltgetriebe fahren – obwohl die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug erfolgt. Anhänger bis 750 kg oder Kombinationen bis 3,5 t sind ebenfalls erlaubt. Klassen AM und L sind eingeschlossen.
Theorieunterricht & Prüfung
Der Theorieunterricht und die schriftliche Prüfung sind wie bei Klasse B: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Stunden Zusatzstoff. Die Theorieprüfung beim TÜV umfasst 30 Fragen – erlaubt sind maximal 10 Fehlerpunkte.
Praxisunterricht & Sonderfahrten
Der Großteil der Praxis findet auf einem Automatikfahrzeug statt. Zusätzlich fährst du 10 Fahrstunden auf einem Schalter. Nach erfolgreicher Testfahrt mit deinem Fahrlehrer geht es weiter mit den vorgeschriebenen Sonderfahrten – wie bei Klasse B.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung wird auf einem Automatikfahrzeug abgelegt – Dauer: 45 Minuten. Du musst also keine Prüfung mit einem Schaltwagen ablegen, um dennoch mit Schaltgetriebe fahren zu dürfen.
Gültigkeit
Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig. Im Führerschein steht die Schlüsselzahl 197 – sie hat keine Bedeutung für das Ausland, aber erlaubt dir im Inland das Fahren von Schaltfahrzeugen. Der Führerschein muss alle 15 Jahre erneuert werden.
Wechsel & Sonderregeln
Ein Umstieg von B oder BF17 auf B197 ist während der Ausbildung problemlos möglich. Wenn du bereits eine B-Automatik hast, kannst du mit 10 Schaltstunden + Testfahrt auf B197 umsteigen – ohne TÜV-Prüfung. Bei Erweiterung (z. B. Klasse BE) ist dann aber eine Prüfung auf Schaltwagen nötig.