DEIN WEG ZUM FÜHRERSCHEIN

Umschreibung & Wiedererteilung

Alle Informationen zur Umschreibung

Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in Deutschland

Wenn du deinen Führerschein in einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Land erworben hast (also weder in der EU noch in Island, Liechtenstein oder Norwegen), darfst du in Deutschland zunächst nur 6 Monate lang damit fahren – ab dem Datum deiner Einreise. Danach musst du deine Fahrerlaubnis umschreiben lassen, um weiterhin legal ein Fahrzeug führen zu dürfen.

Voraussetzungen für die Umschreibung

Voraussetzung ist, dass du deinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hast und dein ausländischer Führerschein noch gültig ist. Die Umschreibung muss rechtzeitig bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden – idealerweise einige Wochen vor Ablauf der 6-Monats-Frist. Die Entscheidung über Umfang und Ablauf der Umschreibung trifft die jeweilige Führerscheinstelle individuell.

Benötigte Unterlagen für die Beantragung

Theorie & Praxis – das entscheidet die Behörde

Ob du eine theoretische oder praktische Fahrschulausbildung absolvieren musst, hängt vom Herkunftsland und vom Einzelfall ab. Die Führerscheinstelle entscheidet, ob du an Unterricht teilnehmen musst oder direkt zu den Prüfungen zugelassen wirst. Bei vielen Drittstaaten ist jedoch eine theoretische und praktische Prüfung verpflichtend.

Theorieprüfung & Fehlergrenzen

In der theoretischen Prüfung bekommst du 30 Fragen. Du darfst höchstens 10 Fehlerpunkte machen – aber: Wenn du zwei Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortest, gilt die Prüfung auch mit 10 Punkten als nicht bestanden. Die Prüfung erfolgt in deutscher Sprache oder ggf. in einer zugelassenen Fremdsprache.

Praktische Prüfung

Die praktische Fahrprüfung dauert etwa 45 Minuten und besteht aus einem Einführungsgespräch, der technischen Abfahrtskontrolle, drei festgelegten Grundfahraufgaben (wie z. B. Einparken, Wenden, Bremsmanöver) sowie einer Prüfungsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr. Anschließend erhältst du ein Abschlussgespräch mit Rückmeldung vom Prüfer.

Gültigkeit der neuen Fahrerlaubnis

Nach bestandener Prüfung erhältst du einen deutschen Führerschein, der unbefristet gültig ist. Das Dokument selbst muss – wie bei allen Klassen – alle 15 Jahre verlängert werden. Dafür reicht ein aktuelles biometrisches Passfoto. Eine erneute Prüfung oder Schulung ist dafür nicht notwendig.

Alle Informationen zur Wiedererteilung

Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Eine Wiedererteilung des Führerscheins ist grundsätzlich nach spätestens 15 Jahren auch ohne MPU möglich. Der Antrag kann bereits drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Für den Antrag wird in jedem Fall ein aktueller Sehtest benötigt. Weitere Anforderungen legt die zuständige Führerscheinstelle individuell fest.

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