Alle Informationen zur Klasse L bei der Fahrschule Moosmann
Voraussetzungen
Die Ausbildung zur Klasse L kannst du ab dem vollendeten 16. Lebensjahr beginnen. Zur Anmeldung brauchst du ein biometrisches Lichtbild, einen gültigen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) und beim Ersterwerb einen Erste-Hilfe-Ausweis. Weitere medizinische Gutachten sind nicht erforderlich.
Was du fahren darfst
Mit der Klasse L darfst du landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h fahren – auch mit Anhänger. Sobald ein Anhänger angekuppelt ist, reduziert sich die erlaubte Geschwindigkeit auf 25 km/h. Ebenfalls erlaubt sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h – auch in Kombination mit Anhänger.
Theorieunterricht
Wenn du noch keinen Führerschein besitzt, umfasst der Unterricht 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Stunden Zusatzstoff, speziell für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden – du kannst also gezielt aufbauen.
Kein Praxisunterricht
Für Klasse L ist keine praktische Fahrausbildung vorgeschrieben. Du musst weder Fahrstunden noch Sonderfahrten absolvieren – die Ausbildung erfolgt rein theoretisch. Auch eine praktische Prüfung ist nicht vorgesehen.
Theorieprüfung
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag abgelegt werden. Du bekommst 30 Fragen und darfst maximal 10 Fehlerpunkte haben – es sei denn, du beantwortest zwei 5-Punkte-Fragen falsch. Bei einer Führerscheinerweiterung erhältst du nur 20 Fragen und darfst bis zu 6 Fehlerpunkte machen.
Gültigkeit & Verlängerung
Die Fahrerlaubnis der Klasse L ist unbefristet gültig. Das Führerscheindokument selbst ist – wie bei allen Klassen – auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung benötigst du lediglich ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Weitere Nachweise oder Prüfungen sind nicht erforderlich.