Alle Informationen zur Klasse C1 bei der Fahrschule Moosmann
Voraussetzungen & Unterlagen
Für den Einstieg brauchst du die Führerscheinklasse B und musst mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem benötigst du ein biometrisches Lichtbild, ein ärztliches Gutachten sowie ein augenärztliches Gutachten. Diese Unterlagen sind auch später für die Verlängerung wichtig.
Was du fahren darfst
Mit dem Führerschein der Klasse C1 darfst du Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und 7,5 t fahren – auch zur Personenbeförderung mit bis zu 9 Personen inklusive Fahrer. Zusätzlich sind Anhänger bis 750 kg erlaubt. Die Klasse richtet sich besonders an kleinere LKWs und Transportfahrzeuge im gewerblichen Bereich.
Theorieunterricht
Die theoretische Ausbildung besteht aus 6 Doppelstunden Grundstoff und 6 Stunden Zusatzstoff für die C1-spezifischen Inhalte. Wenn du bereits die Klasse D1 oder D besitzt, reduziert sich der Zusatzstoff auf nur 2 Doppelstunden. So wird dein Vorwissen effizient berücksichtigt.
Praxisunterricht & Sonderfahrten
Nach der Grundausbildung folgen gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten: 3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt – jeweils 45 Minuten. Bei kombinierter Ausbildung mit C1E verringert sich der Aufwand je nach Ausbildungsabschnitt (Solo oder Zug). Insgesamt können dadurch bis zu 4 Überland-, 2 Autobahn- und 2 Nachtfahrten anfallen.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung dauert rund 75 Minuten und kann frühestens einen Monat vor deinem 18. Geburtstag abgelegt werden. Sie besteht aus einem Einführungsgespräch, einer Abfahrtskontrolle, zwei Grundfahraufgaben sowie der eigentlichen Prüfungsfahrt. Zum Abschluss bekommst du ein Feedbackgespräch vom Prüfer.
Theorieprüfung
Die theoretische Prüfung erfolgt frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag. Du bekommst 30 Fragen, bei denen maximal 10 Fehlerpunkte erlaubt sind – außer zwei Fragen mit je 5 Punkten sind falsch, dann gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Gültigkeit & Verlängerung
Die Klasse C1 ist auf 5 Jahre befristet. Zur Verlängerung brauchst du ein neues biometrisches Lichtbild, ein ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie ggf. die Teilnahmebestätigung einer Berufskraftfahrer-Weiterbildung. Fahrer mit Erwerb vor dem 01.01.1999 oder 10.09.2009 genießen Besitzstand mit teilweise abweichenden Bedingungen.