Alle Informationen zur Klasse BF17 bei der Fahrschule Moosmann
Voraussetzungen & Unterlagen
Für die Anmeldung zur Klasse BF17 musst du mindestens 17 Jahre alt sein und mindestens eine Begleitperson angeben. Du brauchst ein biometrisches Lichtbild, einen gültigen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) und eine Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Kurs.
Was du fahren darfst
Du darfst Autos bis 3,5 t fahren und max. 9 Personen befördern – auch mit Anhänger (bis 750 kg oder, bei Kombination, max. 3,5 t Gesamtgewicht). Inklusive sind die Klassen AM (Roller) und L (landwirtschaftliche Fahrzeuge).
Theorieunterricht & Prüfung
Du brauchst 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Zusatzstunden. Bei Erweiterung weniger. Die theoretische Prüfung kannst du frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen. Es gibt 30 Fragen, erlaubt sind max. 10 Fehlerpunkte.
Praxisunterricht & Sonderfahrten
Nach der Grundausbildung folgen gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten. Dein Fahrlehrer begleitet dich individuell durch alle Schritte – bis zur praktischen Prüfung.
Praktische Prüfung
Die Prüfung kann 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag stattfinden. Sie dauert etwa 55 Minuten und beinhaltet Abfahrtskontrolle, Grundfahraufgaben, Prüfungsfahrt und ein Abschlussgespräch. Danach bekommst du deine Prüfbescheinigung.
Gültigkeit & Umtausch
Die Fahrerlaubnis gilt unbegrenzt. Die Prüfbescheinigung ist jedoch nur bis 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag gültig – danach musst du sie bei der Führerscheinstelle in den Kartenführerschein umtauschen. Gültigkeit des Dokuments: 15 Jahre.
Begleitpersonen & Vorteile
Begleitpersonen müssen mind. 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren den Klasse B-Führerschein haben und dürfen max. 1 Punkt in Flensburg haben. Das begleitete Fahren stärkt dein Sicherheitsgefühl – und deine Probezeit startet direkt mit Erhalt der Bescheinigung.