DEIN WEG ZUM FÜHRERSCHEIN

Fahrverhaltensbeobachtung

Fahrverhaltensbeobachtung – Fahreignung bei gesundheitlichen Einschränkungen nachweisen

Die Fahrverhaltensbeobachtung wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen bestehen. Sie bietet die Möglichkeit, im Rahmen einer begleiteten Beobachtungsfahrt nachzuweisen, dass trotz festgestellter Defizite ein sicheres und verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr möglich ist.

Ziel & Ablauf der Fahrverhaltensbeobachtung

Die Beobachtungsfahrt dient dazu zu zeigen, dass du aufgrund deiner langjährigen Fahrpraxis und Erfahrung in der Lage bist, gesundheitliche Einschränkungen im Straßenverkehr auszugleichen. Die Fahrt findet in einem Fahrschulfahrzeug statt und wird von einem erfahrenen Fahrlehrer sowie einem Verkehrspsychologen begleitet.

Dauer: ca. 60 Minuten
Empfehlung: Eine vorherige Übungsfahrt zur Vertrautmachung mit dem Fahrzeug ist sinnvoll.

Die Strecke ist praxisnah gestaltet und umfasst:
– innerstädtische Haupt- und Nebenstraßen
– Tempo-30-Zonen in Wohngebieten
– eine Autobahn oder autobahnähnliche Straße

Typische Beobachtungsschwerpunkte während der Fahrt

Im Verlauf der Beobachtungsfahrt werden typische Verkehrssituationen gezielt eingebaut, z. B.:

  • Abbiegen in bevorrechtigte Straßen

  • Linksabbiegen bei Gegenverkehr

  • Fahrstreifenwechsel

  • Markierte mehrspurige Fahrbahnen

  • Kreuzungen mit Stoppschild

  • Verhalten an Fußgängerüberwegen und Haltestellen

  • Rücksichtnahme auf Radfahrer beim Abbiegen

  • Navigation nach Verkehrszeichen und Wegweisern

  • Umgang mit unerwartetem Stress oder Mehrfachbelastung

  • Anpassung der Geschwindigkeit an Beschilderungen

Ziel der Beobachtung

Nicht das perfekte Fahren steht im Vordergrund – sondern der sichere, situationsgerechte Umgang mit dem Straßenverkehr trotz möglicher Einschränkungen. Das Ergebnis der Fahrverhaltensbeobachtung fließt in die Beurteilung deiner Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde ein.

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