Fahreignungsseminar (FES)
Wenn der Punktestand eines Inhabers einer Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister vier oder fünf Punkte erreicht, so ist der Betroffene durch die zuständige Behörde zu ermahnen, beim Erreichen von sechs oder sieben Punkten ist er zu verwarnen. Dabei ist er jeweils auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass er freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen kann, um sein Verkehrsverhalten zu verbessern. Bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten kann durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden, wobei diese Möglichkeit nur einmal innerhalb von fünf Jahren besteht.
Ziel: Das Fahreignungsseminar soll den Teilnehmern helfen, die sicherheitsrelevanten Mängel in ihrem Verkehrs- und Fahrverhalten zu erkennen und abzubauen.
Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil.
- Der verkehrspädagogische Teil kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit max. sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Er besteht aus zwei Modulen von jeweils 90 Minuten Dauer, deren Inhalte festgelegt sind. Zwischen den Modulen sollen die Teilnehmer im Rahmen einer Hausaufgabe „Übungen zur Selbstbeobachtung“ durchführen. Die Module müssen in einem zeitlichen Abstand von mindestens einer Woche durchgeführt werden.
- Der verkehrspsychologische Teil wird als Einzelmaßnahme durchgeführt. Er besteht aus zwei jeweils 75-minütigen Sitzungen. In der ersten Sitzung soll das Verhalten des Teilnehmers analysiert werden, das zu den Verstößen führt. Als Hausaufgabe zwischen den Sitzungen soll das eigene Verkehrsverhalten kritisch beobachtet und die erarbeiteten Lösungsstrategien erprobt werden. In der zweiten Sitzung, die frühestens drei Wochen nach der ersten durchgeführt werden darf, werden die Erfahrungen der Selbstbeobachtung besprochen und verfestigt.