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Klasse D1:
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von max. 16 Personen außer dem Fahrzeugführer
- Maximale Länge: 8 m – mit Anhänger bis max. 750 kg zGM
Voraussetzung:
- Führerschein Klasse B
- 21 Jahre
- 18 Jahre: Vorbesitz Klasse B mindestens 1 Jahr. Bei einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer
Benötigte Unterlagen:
- Verkehrspsychologisches Gutachten
- Ärztliches und augenärztliches Gutachten
- biometrisches Lichtbild
- Führungszeugnis (nur bei Ersterwerb)
Theoretische Ausbildung:
Bei Vorbesitz Klasse B:
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 10 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Vorbesitz Klasse C1 oder C:
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Die Grundausbildung wird nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt. Nach der Grundausbildung beginnt man mit den Sonderfahrten. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben:
Bei Vorbesitz Klasse B oder C1 weniger als 2 Jahre:
- 41 x 45 Minuten Grundausbildung
- 19 x 45 Minuten Überland
- 12 x 45 Minuten Autobahn
- 7 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Bei Vorbesitz Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre:
- 16 x 45 Minuten Grundausbildung
- 8 x 45 Minuten Überland
- 4 x 45 Minuten Autobahn
- 4 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Bei Vorbesitz Klasse C weniger als 2 Jahre:
- 8 x 45 Minuten Grundausbildung
- 8 x 45 Minuten Überland
- 4 x 45 Minuten Autobahn
- 4 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Bei Vorbesitz Klasse C mehr als 2 Jahre:
- 6 x 45 Minuten Grundausbildung
- 4 x 45 Minuten Überland
- 2 x 45 Minuten Autobahn
- 2 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Theoretische Prüfung:
Frühestens 3 Monate vor deinem 21. bzw. 18. Geburtstag. Du bekommst 35 Fragen und darfst höchstens 10 Fehler haben, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 sind falsch beantwortet.
Praktische Prüfung:
Frühestens 3 Monate vor deinem 21. bzw. 18. Geburtstag. Die Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten und setzt sich wie folgt zusammen:
- Einführungsgespräch
- Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten
- 2 Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt
- Abschlussgespräch
Gültigkeit des Führerscheins
- Die Fahrerlaubnis ist befristet auf 5 Jahre.
- Fahrer, die diese Fahrerlaubnis (bzw. die frühere Klasse 2) vor dem Stichtag 01.01.1999 geworben haben genießen Besitzstand. Das heißt, die Fahrerlaubnis ist bis zum 50. Lebensjahr gültig.
- Fahrer, die diese Fahrerlaubnis vor dem Stichtag 10.09.2008 erworben haben genießen Besitzstand. Sie mussten erstmals zum 10.09.2013 Weiterbildungen nachweisen.
- Zur Verlängerung benötigt man ein biometrisches Lichtbild, ein ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie ein verkehrspsychologisches Gutachten und ggf. die Urkunden der Berufskraftfahrer-Weiterbildung (siehe Berufskraftfahrer-qualifikation).