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Klasse C:
Eingeschlossene Klassen: C1
- Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 3,5 t (nach oben keine Beschränkungen) und zur Beförderung von max. 9 Personen incl. Fahrer.
- Alle Anhänger bis max. 750 kg zul. Gesamtmasse
Voraussetzung:
- 21 Jahre
- 18 Jahre entweder mit einer anerkannten Berufsausbildung oder als Führer von Einsatzfahrzeugen
- Führerschein Klasse B
Benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Lichtbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Gutachten
Theoretische Ausbildung:
Bei Vorbesitz Klasse B:
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 10 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Vorbesitz Klasse C1 oder D1:
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Vorbesitz Klasse D
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Die Grundausbildung wird nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt. Die Anzahl der Übungsfahrten ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich. Nach der Grundausbildung beginnt man mit den Sonderfahrten. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben:
Bei Vorbesitz Klasse B:
- 5 x 45 Minuten Überland
- 2 x 45 Minuten Autobahn
- 3 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Bei Vorbesitz Klasse C1:
- 3 x 45 Minuten Überland
- 1 x 45 Minuten Autobahn
- 1 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Bei gemeinsamen Ausbildungsgang Klassen C und CE
- Solo:
- 3 x 45 Minuten Überland
- 1 x 45 Minuten Autobahn
- 0 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
- Zug:
- 5 x 45 Minuten Überland
- 2 x 45 Minuten Autobahn
- 3 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
- Gesamt:
- 8 x 45 Minuten Überland
- 3 x 45 Minuten Autobahn
- 3 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Theoretische Prüfung:
Frühestens 3 Monate vor deinem 21. bzw. 18. Geburtstag. Du bekommst 37 Fragen und darfst höchstens 10 Fehler haben, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 sind falsch beantwortet.
Praktische Prüfung
Frühestens 1 Monat vor deinem 21. bzw. 18. Geburtstag. Die Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten und setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:
- Einführungsgespräch
- Abfahrtskontrolle
- 2 Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt
- Abschlussgespräch
Gültigkeit des Führerscheins
- Die Fahrerlaubnis ist befristet auf 5 Jahre.
- Fahrer, die diese Fahrerlaubnis (bzw. die frühere Klasse 2) vor dem Stichtag 01.01.1999 geworben haben genießen Besitzstand. Das heißt, die Fahrerlaubnis ist bis zum 50. Lebensjahr gültig.
- Fahrer, die diese Fahrerlaubnis vor dem Stichtag 10.09.2009 erworben haben genießen Besitzstand. Sie mussten erstmals zum 10.09.2014 Weiterbildungen nachweisen.
- Zur Verlängerung benötigt man ein biometrisches Lichtbild, ein ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie ggf. die Urkunden der Berufskraftfahrer-Weiterbildung (siehe Berufskraftfahrer-qualifikation).