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Klasse B196:
- Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Führerscheinklasse sondern eine Ausdehnung der Klasse B (kein Inhaber der Klasse A1)
- Krafträder bis zu 125 ccm (Automatik oder Gangschaltung) auch mit Beiwagen dürfen damit gefahren werden
Voraussetzung:
- mind. 5 Jahre Führerschein Klasse B
- mind. 25 Jahre alt
Benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Lichtbild
- Nachweis von der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung
Theoretische Ausbildung:
- 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Theorie-Unterricht
Praktische Ausbildung:
Die Grundausbildung wird nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.
- Mindestens 5 x 90 Minuten Fahren
Sonderfahrten sind gesetzlich nicht vorgeschrieben!
Theoretische Prüfung:
Es ist keine Theorieprüfung erforderlich!
Praktische Prüfung:
Es ist keine praktische Prüfung erforderlich!
Gültigkeit des Führerscheins
Die Fahrerlaubnis ist unbefristet ausgestellt.
Gültigkeit der Bescheinigung
Die Bescheinigung der Fahrschule ist nur 12 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss der Eintrag beim Landratsamt erfolgen.
Information
- Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb Deutschlands.
- Ein Aufstieg zu Klasse A 2 oder eine verkürzte Ausbildung zur Klasse A ist nicht möglich.