Grundqualifikation / Beschleunigte Grundqualifikation
- Die Fahrerlaubnisklasse (C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D,DE) sind nur mit der Berufskraftfahrerqualifikation und den Weiterbildung nach den Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes (BKrFQG) für die gewerbliche Güter- bzw. Personenbeförderung verwendbar.
- Die Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedene Wege erwerben.
- Die Qualifikation (Schlüsselzahl 95) muss alle 5 Jahre eingetragen werden.
Erwerb durch Besitzstand
- Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis (2,3,C1,C1E,C,CE,D1, D1E,D,DE) vor dem Stichtag (01.01.1999) erworben haben genießen Besitzstand. Das heißt, die Fahrerlaubnis ist bis zum 50. Lebensjahr gültig.
- Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis (2,3,C1,C1E,C,CE,D1, D1E,D,DE) vor den Stichtagen (Bus: 10.09.2008/LKW: 10.09.2009) erworben haben, genießen Besitzstand. Das heißt, diese Fahrer sind aus Sicht des Gesetzgebers bereits für ihren Tätigkeitsbereich (Güter- oder Personenverkehr) grundqualifiziert