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Klasse L:
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH bis 40 km/h – auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur maximal 25 km/h fahren
- Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h – auch mit Anhänger
Voraussetzung:
- 16 Jahre
Benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Lichtbild
- Sehtest (2 Jahre Gültigkeit)
- Erste-Hilfe-Ausweis (nur bei Ersterwerb)
Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz einer Klasse:
- 12 x 90 Minuten Grundstoff
- 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Vorbesitz einer Klasse:
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Keine praktische Ausbildung erforderlich
Theoretische Prüfung:
Frühestens 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag. Du bekommst 30 Fragen und darfst höchstens 10 Fehler haben. Wenn du 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet hast, bist du auch mit 10 Fehlern durchgefallen.
Bei Führerscheinerweiterung:
Du bekommst 20 Fragen und darfst maximal 6 Fehler haben.
Praktische Prüfung
Es ist keine praktische Prüfung erforderlich!
Gültigkeit des Führerscheins
- Die Fahrerlaubnis ist unbefristet ausgestellt.
- Das ausgestellte Führerscheindokument ist auf 15 Jahre befristet. Für die Verlängerung benötigst du nur ein biometrisches Lichtbild.