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Klasse AM:
- Krafträder (Fahrräder mit Hilfsmotor)
- Leichte Zweirädrige Kleinkraftfahrzeuge
- Dreirädrige Kleinkrafträder
- Vierräderige Leichtkraftfahrzeuge
- Maximal 45 km/h, Maximal 50 cm³ Hubraum, Maximal 4 KW Leistung, Dieselmotor max. 500 cm³
Voraussetzung:
15 Jahre (Erst ab dem 16 Lebensjahr im Ausland gültig)
Benötigte Unterlagen:
- biometrisches Lichtbild
- Sehtest (2 Jahre gültig)
- Erste-Hilfe-Kurs
Theoretische Ausbildung:
- 12 x 90 Minuten Grundstoff
- 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Die Grundausbildung wird nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt. Die Anzahl der Übungsfahrten ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich. Sonderfahrten sind gesetzlich nicht vorgeschrieben!
Theoretische Prüfung:
Frühestens 3 Monate vor deinem 15. Geburtstag. Du bekommst 30 Fragen und darfst höchstens 10 Fehler haben. Wenn du 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet hast, bist du auch mit 10 Fehlern durchgefallen.
Praktische Prüfung:
Frühestens 1 Monat vor deinem 15. Geburtstag.
Die Prüfungsdauer beträgt 45 Minuten und setzt sich wie folgt zusammen:
- Einführungsgespräch
- 4 Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt
- Abschlussgespräch
Gültigkeit des Führerscheins
Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig. Die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung wird lediglich ein biometrisches Lichtbild benötigt.