Zur Online-Anmeldung
Klasse C1:
- Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t und zur Beförderung von max. 9 Personen incl. Fahrer.
- Alle Anhänger bis max. 750 kg zul. Gesamtmasse
Voraussetzung:
- 18 Jahre
- Führerschein Klasse B
Benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Lichtbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Gutachten
Theoretische Ausbildung:
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 6 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
- Bei Vorbesitz Klasse D1 oder D
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Die Grundausbildung wird nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt. Die Anzahl der Übungsfahrten ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich. Nach der Grundausbildung beginnt man mit den Sonderfahrten. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben:
- 3 x 45 Minuten Überland
- 1 x 45 Minuten Autobahn
- 1 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Bei gemeinsamen Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
- Solo:
- 1 x 45 Minuten Überland
- 1 x 45 Minuten Autobahn
- 0 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
- Zug:
- 3 x 45 Minuten Überland
- 1 x 45 Minuten Autobahn
- 2 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
- Gesamt:
- 4 x 45 Minuten Überland
- 2 x 45 Minuten Autobahn
- 2 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Theoretische Prüfung:
Frühestens 3 Monate vor deinem 18. Geburtstag. Du bekommst 30 Fragen und darfst höchstens 10 Fehler haben, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 sind falsch beantwortet.
- Einführungsgespräch
- Abfahrtskontrolle
- 2 Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt
- Abschlussgespräch
Praktische Prüfung
Frühestens 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag. Die Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten und setzt sich wie folgt zusammen:
- Einführungsgespräch
- Abfahrtskontrolle
- 2 Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt
- Abschlussgespräch
Gültigkeit des Führerscheins
- Die Fahrerlaubnis ist befristet auf 5 Jahre.
- Fahrer, die diese Fahrerlaubnis (bzw. die frühere Klasse 2) vor dem Stichtag 01.01.1999 geworben haben genießen Besitzstand. Das heißt, die Fahrerlaubnis ist bis zum 50. Lebensjahr gültig.
- Fahrer, die diese Fahrerlaubnis vor dem Stichtag 10.09.2009 erworben haben genießen Besitzstand. Sie mussten erstmals zum 10.09.2014 Weiterbildungen nachweisen.
- Zur Verlängerung benötigt man ein biometrisches Lichtbild, ein ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie ggf. die Urkunden der Berufskraftfahrer-Weiterbildung (siehe Berufskraftfahrer-qualifikation).