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Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Voraussetzung:
- Personen, die in Nicht-EU-Ländern sowie in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR – Island, Lichtenstein und Norwegen) ihre Führerscheinerlaubnis erworben haben und ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben.
- Aber: Die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen mit einem ausländischen Führerschein (außer EU- und EWR-Länder) besteht für 6 Monate
ab Einreisedatum
Benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Lichtbild
- Sehtest (2 Jahre Gültigkeit)
- Erste-Hilfe-Kurs
- Offizielle Übersetzung des Führerscheins
- Kopie des Führerscheins
Theoretische Ausbildung:
Wird von der Führerscheinstelle festgelegt
Praktische Ausbildung:
Wird von der Führerscheinstelle festgelegt
Theoretische Prüfung:
Du bekommst 30 Fragen und darfst höchstens 10 Fehler haben. Wenn du 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet hast, bist du auch mit 10 Fehlern durchgefallen.
Praktische Prüfung:
Die Prüfungsdauer beträgt 45 Minuten und setzt sich wie folgt zusammen:
- Einführungsgespräch
- Abfahrtskontrolle
- 3 Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt
- Abschlussgespräch
Gültigkeit des Führerscheins
Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig. Die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung wird lediglich ein neues biometrisches Lichtbild benötigt.