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Klasse D:
eingeschlossen Klassen D1
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer
- Alle Anhänger bis max. 750 kg zGM
Voraussetzung:
- Führerschein Klasse B
- 24 Jahre
- 18 Jahre: begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, wenn sie eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer durchlaufen oder abgeschlossen haben
- 18 Jahre: während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung bei Fahrten ohne Fahrgäste
- 20 Jahre: wenn sie eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb durchlaufen oder abgeschlossen haben oder wenn sie einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf durchlaufen oder abgeschlossen haben, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
- 21 Jahre: nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
- 23 Jahre: nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
- Mindestalter 21 für Bewerber der Klasse D, die als Führer von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden und von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
Benötigte Unterlagen:
- Verkehrspsychologisches Gutachten
- Ärztliches und augenärztliches Gutachten
- biometrisches Lichtbild
- Führungszeugnis (nur bei Ersterwerb)
Theoretische Ausbildung:
Bei Vorbesitz Klasse B:
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 18 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Vorbesitz Klasse C1:
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 12 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Vorbesitz Klasse C und/oder D1:
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 8 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Die Grundausbildung wird nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt. Nach der Grundausbildung beginnt man mit den Sonderfahrten. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben:
Bei Vorbesitz Klasse B weniger als 2 Jahre:
- 45 x 45 Minuten Grundausbildung
- 22 x 45 Minuten Überland
- 14 x 45 Minuten Autobahn
- 8 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Bei Vorbesitz Klasse B mehr als 2 Jahre:
- 33 x 45 Minuten Grundausbildung
- 12 x 45 Minuten Überland
- 8 x 45 Minuten Autobahn
- 5 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Bei Vorbesitz Klasse C weniger als 2 Jahre:
- 14 x 45 Minuten Grundausbildung
- 16 x 45 Minuten Überland
- 8 x 45 Minuten Autobahn
- 6 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Bei Vorbesitz Klasse C mehr als 2 Jahre:
- 7 x 45 Minuten Grundausbildung
- 8 x 45 Minuten Überland
- 4 x 45 Minuten Autobahn
- 3 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Bei Vorbesitz Klasse D1:
- 20 x 45 Minuten Grundausbildung
- 5 x 45 Minuten Überland
- 5 x 45 Minuten Autobahn
- 5 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Theoretische Prüfung:
Frühestens 3 Monate vor deinem 24. bzw. 18. bzw. 20. bzw. 21. bzw. 23. Geburtstag. Du bekommst 40 Fragen und darfst höchstens 10 Fehler haben, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 sind falsch beantwortet.
Praktische Prüfung:
Frühestens 3 Monate vor deinem 24. bzw. 18. bzw. 20. bzw. 21. bzw. 23. Geburtstag. Die Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten und setzt sich wie folgt zusammen:
- Einführungsgespräch
- Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten
- 2 Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt
- Abschlussgespräch
Gültigkeit des Führerscheins
Die Fahrerlaubnis ist befristet auf 5 Jahre.
- Fahrer, die diese Fahrerlaubnis (bzw. die frühere Klasse 2) vor dem Stichtag 01.01.1999 geworben haben genießen Besitzstand. Das heißt, die Fahrerlaubnis ist bis zum 50. Lebensjahr gültig.
- Fahrer, die diese Fahrerlaubnis vor dem Stichtag 10.09.2008 erworben haben genießen Besitzstand. Sie mussten erstmals zum 10.09.2013 Weiterbildungen nachweisen.
- Zur Verlängerung benötigt man ein biometrisches Lichtbild, ein ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie ein verkehrspsychologisches Gutachten und ggf. die Urkunden der Berufskraftfahrer-Weiterbildung (siehe Berufskraftfahrer-qualifikation).