Fahrverhaltensbeobachtung:
Wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.
Mit Hilfe der Fahrverhaltensbeobachtung können sie bei festgestellten körperlichen oder geistigen Leistungsdefiziten nachweisen, dass sie aufgrund ihrer Erfahrung dennoch in der Lage sind, die Defizite im realen Straßenverkehr auszugleichen und sicher ein Kraftfahrzeug führen zu können.
Die Fahrt erfolgt mit einem Fahrschulfahrzeug und einem erfahrenen Fahrlehrer sowie einem Verkehrspsychologen. Es wird empfohlen sich mit dem Fahrzeug vorher vertraut zu machen.
Die Fahrverhaltensbeobachtung dauert etwa eine Stunde. Diese Standardstrecke umfasst innerstädtische Durchgangsstraßen, reine Wohngebiete mit Tempo-30-Zonen sowie eine Autobahnstrecke oder eine autobahnähnliche Straße.
Typische Fahraufgaben, die auf einer Strecke ein- oder mehrfach vorkommen:
- Abbiegen in bevorrechtigte Straßen
- Linksabbiegen auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr
- Durchführen von Fahrstreifenwechseln
- Befahren von markierten mehrspurigen Straßen
- Befahren von Kreuzungen mit Stoppschild
- Heranfahren an und passieren von Fußgängerüberwegen
- Passieren von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- Abbiegen unter besonderer Berücksichtigung von Radfahrern
- Fahren nach Wegweisern
- Verhalten bei mehrfacher oder unvorhergesehener Belastung
- Steuerung des Fahrverhaltens entsprechend der verkehrsrelevanten Beschilderung, insbesondere Anpassung der Geschwindigkeit entsprechend den Geschwindigkeitsbeschränkungen