Zur Online-Anmeldung
Klasse D1E:
BE, Bei Vorbesitz Kl. C1 = C1E
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer dem Fahrzeugführer
- Maximale Länge 8 m – mit Anhänger über 750 kg zGM
Voraussetzung:
- Führerschein Klasse D1
- 21 Jahre
- 18 Jahre: bei einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer
Benötigte Unterlagen:
- Verkehrspsychologisches Gutachten
- Ärztliches und augenärztliches Gutachten
- biometrisches Lichtbild
- Führungszeugnis (nur bei Ersterwerb)
Theoretische Ausbildung:
Eine theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich
Praktische Ausbildung:
Die Grundausbildung wird nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt. Nach der Grundausbildung beginnt man mit den Sonderfahrten. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben:
- 4 x 45 Minuten Grundausbildung
- 3 x 45 Minuten Überland
- 1 x 45 Minuten Autobahn
- 1 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Theoretische Prüfung:
Es ist keine Theorieprüfung erforderlich!
Praktische Prüfung:
Frühestens 1 Monate vor deinem 21. bzw. 18. Geburtstag. Die Prüfungsdauer beträgt 70 Minuten und setzt sich wie folgt zusammen:
- Einführungsgespäch
- Verbinden und Trennen
- 1 Grundfahraufgabe und Prüfungsfahrt
- Abschlussgespräch
Gültigkeit des Führerscheins
- Die Fahrerlaubnis ist befristet auf 5 Jahre.
- Fahrer, die diese Fahrerlaubnis (bzw. die frühere Klasse 2) vor dem Stichtag 01.01.1999 geworben haben genießen Besitzstand. Das heißt, die Fahrerlaubnis ist bis zum 50. Lebensjahr gültig.
- Fahrer, die diese Fahrerlaubnis vor dem Stichtag 10.09.2008 erworben haben genießen Besitzstand. Sie mussten erstmals zum 10.09.2013 Weiterbildungen nachweisen.
- Zur Verlängerung benötigt man ein biometrisches Lichtbild, ein ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie ein verkehrspsychologisches Gutachten und ggf. die Urkunden der Berufskraftfahrer-Weiterbildung (siehe Berufskraftfahrer-qualifikation).