Fahrprobe
Wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.
Mit Hilfe der Fahrprobe können sie bei fehlerhaftem Verhalten im Straßenverkehr nachweisen, dass sie ihrer Erfahrung nach dennoch in der Lage sind, im realen Straßenverkehr teilzunehmen und sicher ein Kraftfahrzeug führen zu können.
Die Fahrt erfolgt mit einem Fahrschulfahrzeug und einem erfahrenen Fahrlehrer sowie einem Prüfer vom TÜV. Es wird empfohlen sich mit dem Fahrzeug vorher vertraut zu machen.
Die Fahrprobe dauert etwa 45-60 Minuten. Diese Standardstrecke umfasst innerstädtische Durchgangsstraßen, reine Wohngebiete mit Tempo-30-Zonen sowie eine Autobahnstrecke oder eine autobahnähnliche Straße.
Typische Fahraufgaben, die auf einer Strecke ein- oder mehrfach vorkommen:
- Abbiegen in bevorrechtigte Straßen
- Linksabbiegen auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr
- Durchführen von Fahrstreifenwechseln
- Befahren von markierten mehrspurigen Straßen
- Befahren von Kreuzungen mit Stoppschild
- Heranfahren an und passieren von Fußgängerüberwegen
- Passieren von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- Abbiegen unter besonderer Berücksichtigung von Radfahrern
- Fahren nach Wegweisern
- Verhalten bei mehrfacher oder unvorhergesehener Belastung
- Steuerung des Fahrverhaltens entsprechend der verkehrsrelevanten Beschilderung, insbesondere Anpassung der Geschwindigkeit entsprechend den Geschwindigkeitsbeschränkungen