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Klasse T:
Eingeschlossene Klassen AM, L
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h
- Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
- Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Voraussetzung:
- 16 Jahre: nur Zugmaschinen, die eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h haben
- 18 Jahre: Zugmaschinen und selbstfahrende Maschinen, die eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h haben
Benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Lichtbild
- Sehtest (2 Jahre Gültigkeit)
- Erste-Hilfe-Ausweis
Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz einer Klasse:
- 12 x 90 Minuten Grundstoff
- 6 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Vorbesitz einer Klasse:
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 6 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Die Grundausbildung wird nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt. Die Anzahl der Übungsfahrten ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich. Sonderfahrten sind gesetzlich nicht vorgeschrieben!
Theoretische Prüfung:
Frühestens 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag. Du bekommst 30 Fragen und darfst höchstens 10 Fehler haben. Wenn du 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet hast, bist du auch mit 10 Fehlern durchgefallen.
Bei Führerscheinerweiterung
Du bekommst 20 Fragen und darfst maximal 6 Fehler haben
Praktische Prüfung
Frühestens 1 Monate vor deinem 16. Geburtstag. Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten und setzt sich wie folgt zusammen:
- Einführungsgespräch
- Abfahrtskontrolle
- Verbinden und Trennen
- 1 Grundfahraufgabe und Prüfungsfahrt
- Abschlussgespräch
Gültigkeit des Führerscheins
- Die Fahrerlaubnis ist unbefristet ausgestellt.
- Das ausgestellte Führerscheindokument ist auf 15 Jahre befristet. Für die Verlängerung benötigst du nur ein biometrisches Lichtbild.