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Klasse BEF:
- Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zul. Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3,5 t nicht übersteigt
- Maximale zul. Gesamtmasse der Kombination ist 7.0 t
Voraussetzung:
- 17 Jahre
- Mind. 1 Begleitperson
- Führerschein Klasse BF
Benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Lichtbild
- Sehtest (2 Jahre Gültigkeit)
Theoretische Ausbildung:
Nicht erforderlich!
Praktische Ausbildung:
Die Grundausbildung wird nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt. Die Anzahl der Übungsfahrten ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich. Nach der Grundausbildung beginnt man mit den Sonderfahrten. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben:
- 3 x 45 Minuten Überland
- 1 x 45 Minuten Autobahn
- 1 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Theoretische Prüfung:
Nicht erforderlich!
Praktische Prüfung:
Frühestens 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag bzw. erst nach Bestehen der Klasse BF-Prüfung. Die Prüfungsdauer beträgt 45 Minuten und setzt sich wie folgt zusammen:
- Einführungsgespräch
- Abfahrtskontrolle
- 1 Grundfahraufgabe und Prüfungsfahrt
- Abschlussgespräch
Gültigkeit des Führerscheins
Statt des Fahrausweises (Kartenführerschein) erhältst Du vorerst eine Prüfbescheinigung, die du aber ab deinem 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle innerhalb 3 Monaten umtauschen solltest. Nach 3 Monaten verliert deine Prüfbescheinigung ihre Gültigkeit.
Wichtig: Mit deiner Prüfbescheinigung darfst du auch in Österreich fahren. Aber nur bis zu deinem 18. Geburtstag. Danach ist das Fahren in Österreich ohne Führerschein nicht mehr erlaubt.
Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig. Die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung wird lediglich ein biometrisches Lichtbild benötigt.
Vorteile des begleiteten Fahrens
Die 2-jährige Probezeit des Führerscheins beginnt schon mit Erhalt der Prüfbescheinigung. Man fühlt sich im Straßenverkehr sicherer, wenn eine geübte Person neben einem sitzt und mit Ruhe und Tipps helfen kann.
Voraussetzungen für die Begleitperson
- Mindestens 30 Jahre alt
- Mindestens 5 Jahre den Führerschein Klasse B
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
- Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten.