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Klasse A 2:
eingeschlossen Klasse AM, A1
- Krafträder (auch mit Beiwagen) bis maximal 35 kW Motorleistung
- Einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
Voraussetzung:
18 Jahre
Benötigte Unterlagen:
- biometrisches Lichtbild
- Sehtest (2 Jahre gültig)
- Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Ersterwerb)
Theoretische Ausbildung:
- 12 x 90 Minuten Grundstoff
- 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
- Bei Führerscheinerweiterung:
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
- Kein Pflichtunterricht bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren!
Praktische Ausbildung:
Die Grundausbildung wird nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt. Die Anzahl der Übungsfahrten ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich.
Nach der Grundausbildung beginnt man mit den Sonderfahrten. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben:
- 5 x 45 Minuten Überland
- 4 x 45 Minuten Autobahn
- 3 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben!
Besitzt du die Fahrerlaubnisklasse A1 seit weniger als 2 Jahre, ist die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten reduziert:
- 3 x 45 Minuten Überland
- 2 x 45 Minuten Autobahn
- 1 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Theoretische Prüfung:
Frühestens 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag. Du bekommst 30 Fragen und darfst höchstens 10 Fehler haben. Wenn du 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet hast, bist du auch mit 10 Fehlern durchgefallen.
Bei Führerscheinerweiterung:
Du bekommst 20 Fragen und darfst maximal 6 Fehler haben.
Praktische Prüfung:
Frühestens 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag bzw. vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der Klasse A1.
Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten. Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 beträgt die Prüfzeit 40 Minuten. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
- Einführungsgespräch
- 6 Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt
- Bei Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2: 4 Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt
- Abschlussgespräch
Gültigkeit des Führerscheins
Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig. Die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung wird lediglich ein biometrisches Lichtbild benötigt.