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Klasse B:
eingeschlossen Klasse AM, L
- Kraftfahrzeuge bis max. 3,5 t. Gesamtmasse und zur Beförderung von max. 9 Personen incl. Fahrer.
- Alle Anhänger bis max. 750 kg zul. Gesamtmasse
- Kombination mit Anhänger über 750 kg, wobei das Kraftfahrzeug mit Anhänger die zul. Gesamtmasse von 3,5 t nicht überschreiten dürfen.
Voraussetzung:
18 Jahre
Benötigte Unterlagen:
- biometrisches Lichtbild
- Sehtest (2 Jahre gültig)
- Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Ersterwerb)
Theoretische Ausbildung:
- 12 x 90 Minuten Grundstoff
- 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
- Bei Führerscheinerweiterung:
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Die Grundausbildung wird nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt. Die Anzahl der Übungsfahrten ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich.
Nach der Grundausbildung beginnt man mit den Sonderfahrten. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben:
- 5 x 45 Minuten Überland
- 4 x 45 Minuten Autobahn
- 3 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Theoretische Prüfung:
Frühestens 3 Monate vor deinem 18. Geburtstag. Du bekommst 30 Fragen und darfst höchstens 10 Fehler haben. Wenn du 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet hast, bist du auch mit 10 Fehlern durchgefallen.
Bei Führerscheinerweiterung:
Du bekommst 20 Fragen und darfst maximal 6 Fehler haben.
Praktische Prüfung:
Frühestens 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag. Die Prüfungsdauer beträgt 45 Minuten und setzt sich wie folgt zusammen:
- Einführungsgespräch
- Abfahrtskontrolle
- 3 Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt
- Abschlussgespräch
Gültigkeit des Führerscheins
Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig. Die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung wird lediglich ein biometrisches Lichtbild benötigt.