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Klasse A:
eingeschlossen Klasse AM, A1, A2
- Krafträder (auch mit Beiwagen), mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Voraussetzung:
- 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
- 21 Jahre für dreiräderige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- 24 Jahre bei Direkteinstieg
Benötigte Unterlagen:
- biometrisches Lichtbild
- Sehtest (2 Jahre gültig)
- Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Ersterwerb)
Theoretische Ausbildung:
- 12 x 90 Minuten Grundstoff
- 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
- Bei Führerscheinerweiterung
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
- Kein Pflichtunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren!
Praktische Ausbildung:
Die Grundausbildung wird nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt. Die Anzahl der Übungsfahrten ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich.
Nach der Grundausbildung beginnt man mit den Sonderfahrten. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben:
- 5 x 45 Minuten Überland
- 4 x 45 Minuten Autobahn
- 3 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben!
Wenn du die Fahrerlaubnisklasse A2 seit weniger als 2 Jahren besitzt oder du von der Klasse A1 direkt auf A aufsteigen möchtest, ist die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten reduziert:
- 3 x 45 Minuten Überland
- 2 x 45 Minuten Autobahn
- 1 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Theoretische Prüfung:
Frühestens 3 Monate vor deinem 24. bzw. 21. Geburtstag. Du bekommst 30 Fragen und darfst höchstens 10 Fehler haben. Wenn du 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet hast, bist du auch mit 10 Fehlern durchgefallen.
Bei Führerscheinerweiterung
Du bekommst 20 Fragen und darfst maximal 6 Fehler haben.
Praktische Prüfung:
Frühestens 1 Monat vor deinem 24. bzw. 21. Geburtstag bzw. vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes
Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten. Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A beträgt die Prüfzeit 40 Minuten. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
- Einführungsgespräch
- 6 Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt
- Bei Erweiterung von Klasse A2 auf A: 4 Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt
- Abschlussgespräch
Gültigkeit des Führerscheins
Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig. Die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung wird lediglich ein biometrisches Lichtbild benötigt.