Staplerschein (Flurfördermittelschein)
Gabelstapler und andere Flurförderzeuge stellen besondere Anforderungen an den Fahrer, daher dürfen sie ausschließlich von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. Es soll gewährleistet sein, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt, beherrscht und die damit verbunden möglichen Gefährdungen für sich und andere richtig einschätzen und vermeiden kann.
- Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme sind möglich)
- Für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet
- Befähigung nachgewiesen
Die allgemeine Ausbildung umfasst mind. 20 Lerneinheiten zu je 45 Minuten Dauer, wovon mind. 10 Stunden theoretischer Unterricht vorgesehen ist. Der Schulungsumfang kann bei Teilnehmern mit Vorkenntnissen auch zeitlich reduziert werden. Die erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse werden in einer abschließenden zweiteiligen Prüfung nachgewiesen und mit dem Ausstellen einer Staplerscheins dokumentiert.