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Klasse BE:
- Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zul. Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3,5 t nicht übersteigt
- Maximale zul. Gesamtmasse der Kombination ist 7.0 t
Voraussetzung:
- 18 Jahre
- Führerschein Klasse B
Benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Lichtbild
- Sehtest (2 Jahre Gültigkeit)
Theoretische Ausbildung:
Nicht erforderlich!
Praktische Ausbildung:
Die Grundausbildung (Übungsfahrten) werden nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt. Die Anzahl der Übungsfahrten ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich. Nach der Grundausbildung beginnt man mit den Sonderfahrten. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben:
- 3 x 45 Minuten Überland
- 1 x 45 Minuten Autobahn
- 1 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Theoretische Prüfung:
Nicht erforderlich!
Praktische Prüfung:
Frühestens 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag bzw. erst nach Bestehen der Klasse B-Prüfung. Die Prüfungsdauer beträgt 45 Minuten und setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:
- Einführungsgespräch
- Verbinden und Trennen
- 1 Grundfahraufgabe und Prüfungsfahrt
- Abschlussgespräch
Gültigkeit des Führerscheins
Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig. Die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung wird lediglich ein biometrisches Lichtbild benötigt.