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Mofa:
- Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder bis max. 25 km/h und 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
- Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis max. 25 km/h und 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
- Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden wenn das Merkmal „Zweisitzig“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges eingetragen ist.
Voraussetzung:
15 Jahre
Benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Lichtbild
Theoretische Ausbildung:
- 6 x 90 Minuten
Praktische Ausbildung:
90 Minuten praktische Übungen z.B.: Ampel, Kurven, Gefahrenbremsung,…)
Theoretische Prüfung:
Frühestens 3 Monate vor deinem 15. Geburtstag. Du bekommst 20 Fragen und darfst maximal 7 Fehler haben.
Praktische Prüfung:
Nicht erforderlich!