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Klasse BF:
eingeschlossen Klasse AM + L
- Kraftfahrzeuge bis max. 3,5 t. Gesamtmasse und zur Beförderung von max. 9 Personen incl. Fahrer.
- Alle Anhänger bis max. 750 kg zul. Gesamtmasse
- Kombination mit Anhänger über 750 kg, wobei das Kraftfahrzeug mit Anhänger die zul. Gesamtmasse von 3,5 t nicht überschreiten dürfen.
Voraussetzung:
- 17 Jahre
- Mind. 1 Begleitperson
Benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Lichtbild
- Sehtest (2 Jahre Gültigkeit)
- Erste-Hilfe-Kurs
Theoretische Ausbildung:
- 12 x 90 Minuten Grundstoff
- 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
- Bei Führerscheinerweiterung
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Die Grundausbildung wird nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt. Die Anzahl der Übungsfahrten ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich. Nach der Grundausbildung beginnt man mit den Sonderfahrten. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben:
- 5 x 45 Minuten Überland
- 4 x 45 Minuten Autobahn
- 3 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Theoretische Prüfung:
Frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag. Du bekommst 30 Fragen und darfst höchstens 10 Fehler haben. Wenn du 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet hast, bist du auch mit 10 Fehlern durchgefallen.
Bei Führerscheinerweiterung
Du bekommst 20 Fragen und darfst maximal 6 Fehler haben.
Praktische Prüfung:
Frühestens 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag. Die Prüfungsdauer beträgt 55 Minuten und setzt sich wie folgt zusammen:
- Einführungsgespräch
- Abfahrtskontrolle
- 3 Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt
- Abschlussgespräch
Deine Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig. Dein Führerschein ist jedoch auf 15 Jahre begrenzt. Das heißt, dass du zur Verlängerung ein neues biometrisches Lichtbild benötigst.
Gültigkeit des Führerscheins
Statt des Fahrausweises (Kartenführerschein) erhältst Du vorerst eine Prüfbescheinigung, die du aber ab deinem 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle innerhalb 3 Monaten umtauschen solltest. Nach 3 Monaten verliert deine Prüfbescheinigung ihre Gültigkeit.
Ab deinem 18 Geburtstag darfst du auch mit der Prüfbescheinigung ohne Begleitperson fahren. (Aber längstens 3 Monate !!!)
Wichtig: Mit deiner Prüfbescheinigung darfst du auch in Österreich fahren. Aber nur bis zu deinem 18. Geburtstag. Danach ist das Fahren in Österreich ohne Führerschein nicht mehr erlaubt.
Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig. Die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung wird lediglich ein biometrisches Lichtbild benötigt.
Vorteile des begleiteten Fahrens
Die 2-jährige Probezeit des Führerscheins beginnt schon mit Erhalt der Prüfbescheinigung. Man fühlt sich im Straßenverkehr sicherer, wenn eine geübte Person neben einem sitzt und mit Ruhe und Tipps helfen kann.
Voraussetzungen für die Begleitperson
- Mindestens 30 Jahre alt
- Mindestens 5 Jahre den Führerschein Klasse B
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
- Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten.